Ehrenamt

Vereinsehrenamtsbeauftragter

Turzer Jürgen
Rosenweg 27
87767 Niederrieden
Telefon: 08335 / 8467
Mail: jturzer@ibt-electronic.de

Ehrenvorsitzender

Josef Hörmann

Ehrenabteilungsleiter Fußball

Peter Eberle

Ehrenmitglieder

Hermann Bärtle, Roland Braumüller, Hermann Fackler, Edgar Friedrich, Georg R. Hummel, Josef Ruhland, Georg Sailer, Georg Schropp, Bruno Selzle, Uli Theophiel, Alfons Wachter

Sonderehrungen

Christoph Fischer - 2023 BLSV Ehrenamtspreis

Resi Ferber - 2018 BLSV Ehrenamtspreis

Georg Herz - 2014 BLSV Ehrenamtspreis

Uli Theophiel - 2013 DFB Sonderehrung

Rainer Dreier - 2012 BFV Kreisehrenamtspreis / DFB-Ehrenamtspreis

Georg R. Hummel - 2011 DFB Sonderehrung

 

Vereinsehrungen

  • 2021 - Sportplakette des Bundespräsidenten
  • 2014 - BFV Goldene Raute
  • 2009 / 2012 - BFV Silberne Raute
  • 1988 - DFB Sepp Herberger Preis für besonderes Engagement in der Jugendarbeit 

Ehrenordnung

Fußballclub & Männerchor Niederrieden e.V.

gem. Satzung § 13

Der Fußballclub & Männerchor Niederrieden e.V. ehrt seine langjährigen und verdienten Mitglieder und Mitglieder, die sich durch besondere sportliche oder kulturelle Leistungen ausgezeichnet haben. Die Ehrungen sollen eine gerechte Abstufung der erworbenen Verdienste und besonderen Jubiläen aufzeigen.

 

§ 1 Langjährige Mitglieder

 

a)    Der Verein ehrt langjährige Mitglieder mit der

 Vereinsanstecknadel in Bronze bei 25-jähriger Mitgliedschaft,

 Vereinsanstecknadel Silber bei 40-jähriger Mitgliedschaft,

 Vereinsanstecknadel Gold bei 50-jähriger Mitgliedschaft.

Vereinsehrenmedaille bei 60-jähriger Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft zählt ab Vereinseintritt. Verantwortlich ist der Vereinsehrenamtsbeauftragte

 

§ 2 Ehrenamtliche Mitarbeiter

 

a) Vereinsanstecknadel

Die Vereinsanstecknadel kann Mitgliedern für besondere ehrenamtliche Tätigkeiten

oder sportliche Leistungen in entsprechender Ausführung verliehen werden.

 

b) Vereinsehrenmedaille

Die Ehrenmedaille erhalten Mitglieder die sich über die in der Satzung verankerte Pflicht der Vereinsunterstützung hinaus, über einen längeren Zeitraum verdient gemacht haben.

 

c) Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft wird Mitgliedern zugesprochen, die sich über lange Zeit organisatorisch, sportlich oder wirtschaftlich in hohem Maße verdient gemacht haben.

Die Ehrenmitgliedschaft wird nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres verliehen. Das Ehrenmitglied erhält eine Ernennungsurkunde DIN A3. Ehrenmitglieder genießen die Rechte der ordentlichen Mitglieder ohne deren Pflichten.

 

d) Ehrenvorsitzender

Zum Ehrenvorsitzenden können Personen ernannt werden, die mind. 25 Jahre im Verein ehrenamtlich aktiv tätig waren und davon langjährig als Vorsitzende/r. Der Ehrenvorsitzende erhält eine Ernennungsurkunde DIN A3. Ehrenvorsitzende genießen die Rechte der ordentlichen Mitglieder ohne deren Pflichten. Im Verein darf es nur einen Ehrenvorsitzenden geben.

 

Das Vorschlagsrecht hat der Vereinsausschuss. Über die Ernennung entscheidet der Vereinsausschuss mit 2/3-Mehrheit.

 

§ 3 Ehrungen für herausragende Leistungen

 

a)  Der Verein ehrt langjährige aktive Sportler z.B. für eine hohe Anzahl an

Spieleinsätzen mit einem Geschenk gemäß Absprache Abteilungsleitung und

Vorstand.

 

b)  Für besonders herausragende sportliche Leistungen wie z.B. Meisterschaft, Aufstieg,

     Torjäger u.ä. kann die Abteilungsleitung bzw. der Vorstand gemäß Absprache eine

     Ehrung vornehmen.

 

§ Verbandsehrungen

 

Der Verein meldet langjährige Mitglieder, ehrenamtlichen Mitarbeiter, Jugendbetreuer und Jugendleiter zu den satzungsgemäßen Ehrungen des Bayerischen Landessportverbandes, der Sportfachverbände und der Chorverbände.

Verantwortlich für die Beantragung bzw. Meldung ist der Abteilungsleiter in Zusammenarbeit mit dem Vereinsehrenamtsbeauftragte.

 

§ 6 Durchführung der Ehrungen

 

Ehrungen werden grundsätzlich auf der Jahreshauptversammlung des Vereins ausgesprochen. Der Vorstand kann beschließen, daß die Verleihung der Ehrungen auch bei besonderen Vereinsfesten und Sportveranstaltungen sowie anläßlich eines Vereinsjubiläums vorgenommen werden können. Die zu ehrenden Personen werden schriftlich zur Ehrung eingeladen. Alle Vereinsehrungen werden vom 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden oder dem Vereinsehrenamtsbeauftragten überreicht.

 

§ 6 Besondere Anlässe

 

a)  Hochzeiten

Bei Hochzeiten von ehrenamtlich tätigen und aktiven Vereinsmitgliedern wird vom 1. oder 2. Vorsitzenden oder einer anderen Vereinsführungspersönlichkeit (Mitglied des Vereinsausschusses) ein Geschenk überreicht.

 

b)  Geburtstage

Runde Geburtstage von Mitgliedern werden ab dem 60. und folgend 70. / 80. / 85. und 90. Lebensjahr durch den Verein mit einem Geschenk bedacht. Die Gratulation und die Geschenküberreichung wird vom 1. und 2. Vorsitzenden oder einer anderen Vereinsführungspersönlichkeit (Mitglied des Vereinsausschusses) übernommen.

 

c)    Todesfälle

Bei Todesfällen von Mitgliedern ist eine Abordnung zum Kondolieren und zur  Beerdigung zu entsenden. Es wird nach Einzelfallentscheidung ein Blumengebinde niedergelegt. Eine Traueransprache wird gegebenenfalls vom 1.Vorsitzenden oder von einem durch ihn bestimmte Vereinsführungspersönlichkeit gehalten.

Die Jahreshauptversammlung gedenkt der verstorbenen Mitglieder des vergangenen Jahres in einer Gedenkminute.

 

§ 7 Inkrafttreten

 

Die Ehrenordnung tritt gemäß Beschluß des Vorstandes vom __.__.2019 in Kraft.

Alle bisherigen Ehrenordnungen verlieren ihre Gültigkeit.

 

Niederrieden, __.__.2019

 

gez.

Rainer Dreier

1. Vorsitzender